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Das Impressum der Seite

Statement zum Impressum

Lange Zeit habe ich mich gefragt, inwiefern eine Impressumspflicht auf privaten, nicht kommerziellen Webseiten besteht und wenn ja, in welchem Umfang hier Informationen bereitgestellt werden müssen. Genügt ein Webformular zum Versenden einer eMail? Muss eine Telefonnummer angegeben sein? Muss am Ende gar die komplette, private Anschrift angegeben werden?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil v. 16.10.2008, C‑298/07) schaffte nun ein wenig mehr Klarheit und schlägt zu Gunsten der unbescholtenen Privatpersonen aus.
Demnach reicht es aus, wenn Kunden ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite vorfinden.

Lest hierzu auch den Artikel auf www.shopbetreiber-blog.de. Der Artikel bezieht sich zwar in allererster Linie auf Shopbetreiber, jedoch kann wohl niemand vor Gericht von Privatpersonen mehr verlangen als für kommerzielle Seitenbetreiber gilt. Ausserdem ist es kein Urteil eines Handelsgerichtsstandes, sondern ein allgemeines Gericht. Es wäre schon sehr kurios, wenn dieses eine Impressumsfreistellung nur für kommerzielle Websites beschließen würde.
Nichts desto trotz ist auf diesen Seiten ohnehin ein Pay-Service für exklusive Zeichnungen und Artworkgalerien geplant. Spätestens dann genügt ein Impressum in Form eines Mailformulares völlig.

Ich verstehe dieses Urteil so, das in meinem Impressum lediglich das Webformular zur Kontaktaufnahme per Mail stehen muss. Und danach werde ich auf www.tittentiere.de auch handeln.

Das auf meiner Kontaktseite zur Verfügung gestellte eMailformular kann verwendet werden, um mich jederzeit auf einem aktiven Mailaccount anzuschreiben. Diese Mails werden von mir definitiv gelesen und auch gerne beantwortet.

Kurzum: Ein vollständiges Impressum werde ich hier nicht anbieten, da ich aus zuvor genannten Gründen hierzu nicht verpflichtet bin.

Mit besten Grüßen,